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SiGeKo

Sicherheits- und Gesundheits- Koordinator (SiGeKo)

Seit 1998 werden Bauherren als Initiator eines Bauvorhabens (mit-)verpflichtet, sich um den Gesundheitsschutz der auf der Baustelle tätigen Personen zu kümmern. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, benötigen viele Bauherren Unterstützung – dies leistet der Sicherheits- und Gesundheits-Koordinator (SiGeKo).

Der Bauherr überträgt dem SiGeKo die Aufgaben nach § 3 Abs. 2 und 3 Baustellenverordnung (BaustellV) für die Planungs- und Ausführungsphase des Bauvorhabens. Die Aufgaben des SiGeKo können z. B. von Architekten, Ingenieuren und staatlich geprüften Technikern übernommen werden, welche über die Qualifikationen nach Ziffern 4 und 5 der (Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen) RAB 30 verfügen. Eine baubezogene Berufsausbildung reicht nicht aus. Die wichtigste Pflicht des Bauherrn nach Baustellenverordnung ist jedoch die Einwirkung auf die Umsetzung der „Allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes“ nach § 4 Arbeitsschutzgesetz. Hat der Bauherr einen SiGe-Koordinator für seine Baumaßnahme bestellt, so ist die Umsetzung des § 4 Arbeitsschutzgesetz die Grundlage der Beratungstätigkeit des Koordinators. Grundsätzlich hat der SiGe-Koordinator nach BaustellV kein Weisungsrecht den Baufirmen gegenüber, eine Sonderrolle nimmt „Gefahr im Verzug“ wie zum Beispiel Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen ohne Sicherung ein.

Die Leistungen eines Koordinators sind in der Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) Nr. 30 beschrieben. Einerseits geben die RAB den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wider. Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst.

Meine Leistungen in der Planungsphase

(Leistungsphase 4 bis 7 nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI))

  • Koordination nach den Grundsätzen §4 Arbeitsschutzgesetz
  • Erstellen wechselseitiger Gefährdungen durch die Arbeiten auf/an der Baustelle
  • Vorschlagen von Maßnahmen zur Vermeidung von Sicherheits- & Gesundheitsrisiken
  • Erstellen des Sicherheits- und Gesundheitsplans & ggf. Anpassung an den Planungsprozess
  • Beratung bei der Planung der Baustelleneinrichtung
  • Erstellen einer Baustellenordnung
  • Beratung bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen
  • Unterstützung bei der Ausschreibung
  • Beratung bei den Vergabe- & Bauvertragsunterlagen aller Sicherheitsbelange

Ausführungsphase (Leistungsphase 8 nach HOAI)

Erstellung & Einreichen der Vorankündigung an die zuständige Behörde

  • Erstellen des SiGe-Plans & Anpassung an den Planungsprozess
  • Koordinierung der SiGe-Belange zwischen den beteiligten Firmen
  • Durchführung von Baustellenbegehungen in angemessenen, zeitlichen Abständen
  • Protokollierung & Weiterleitung der aufgenommenen Beanstandungen
  • Erstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
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