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Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1

Kosten sparen und die Energieeffizienz steigern!

Das Bewusstsein für Ressourcen- und Energieeinsparung ist längst kein Nischenphänomen mehr, sondern heutzutage fester Bestandteil unseres Alltags geworden. In vielen Unternehmen hat Energieeffizienz dank weltweit steigender Ressourcenkosten große Auswirkungen auf die entstehenden Ausgaben. So kann ein modernes und effizientes Energiemanagement Ihrer Firma zu einem echten Wettbewerbsvorteil verhelfen. Und genau hier setzt meine Arbeit als Energieberater und Energieauditor an!

Was ist ein Energieaudit?

Seit dem Jahr 2015 sind Unternehmen – ausgenommen kleine und mittlere Unternehmen, die nicht über ein Energiemanagementsystem gemäß ISO 50001 verfügen – gesetzlich verpflichtet, ein DIN EN 16247-1 Energieaudit durchzuführen und dieses alle vier Jahre zu wiederholen. Machen Sie sich diese rechtliche Verpflichtung zunutze – indem Sie Ihre Energiebilanz verbessern und Kosten sparen!

Ein Energieaudit hat zum Ziel, die Energieeinsparpotenziale eines Unternehmens aufzudecken und nutzbar zu machen. In einem vierjährigen Turnus werden die Energieeinflüsse des Unternehmens durch einen Energieauditor analysiert und identifiziert. Als Datengrundlage dienen hierbei die aktuellen Betriebsdaten. Im Anschluss erstellt der Energieauditor einen Abschlussbericht, in dem er die Energiesparpotentiale und die geeigneten Maßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz zusammenfasst.

Im Unterschied zur Energiemanagement-Zertifizierung besteht für ein DIN EN 16247-1 Energieaudit keine Zertifizierungspflicht.

Der Ablauf des DIN EN 16247-1 Energieaudits

Die sieben Schritte des Energieaudits sind standardisiert festgelegt:

  1. Vorbereitung des Energieaudits: Sämtliche notwendigen Formalitäten und die Organisation des Audits werden zu Beginn zwischen dem Unternehmen und dem Energieauditor geklärt. 
  2. Besprechung zum Auftakt: Der detaillierte Auditplan wird zum Auftakt des Energieaudits mit allen beteiligten Personen durchgesprochen.
  3. Datenerfassung: In diesem Schritt werden die vorhandenen Energiedaten erfasst. Generell müssen im Energieaudit mindestens 90 % des Energieverbrauchs erfasst bzw. überprüft werden. 
  4. Außeneinsatz: Ziel dieses Punktes ist es, die zuvor erfassten Daten vor Ort zu verifizieren.
  5. Analyse der erfassten Daten: Die aufgenommenen Daten werden analysiert, um Einsparpotenziale zu ermitteln. Zudem wird eine Priorisierung der möglichen Maßnahmen erhoben.
  6. Berichterstellung: Der Auditor erstellt einen Bericht mit den Ergebnissen des Audits, den empfohlenen Maßnahmen und Aussagen zur Datenqualität und durchgeführte Messungen während des Audits. 
  7. Abschlussbesprechung: Der Bericht wird im Zuge der Abschlussbesprechung dem Auftraggeber dargelegt und ausführlich erläutert. Zudem werden aufkommende Fragen beantwortet.

Konnte ich Ihr Interesse wecken?

Dann freue ich mich auf Ihre Kontaktaufnahme – und darauf, Sie durch den gesamten oben geschilderten Energieauditprozess zu begleiten!

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