Der Energieausweis für Ihre Immobilie
… erstellt durch Ihren zertifizierten Energieberater
Sie sind Vermieter bzw. Eigentümer einer Wohnung oder eines Gebäudes und planen den Verkauf oder die Neu-Vermietung? Dann sind Sie verpflichtet, einen Energieausweis für das Objekt erstellen zu lassen. Ob in Rodenbach, Bonn oder Köln: Ich bin als zertifizierter Energieberater gerne für Sie da!
Energieausweise für Wohngebäude und Nichtwohngebäude
Warum der Energieausweis so wichtig ist? Als Nachweis der Energieeffizienz eines Gebäudes erfüllt er eine wichtige Rolle, denn er ermöglicht es Kauf- oder Mietinteressenten, verschiedene Objekte hinsichtlich ihrer Energieeffizienz und den daraus resultierenden Heizkosten miteinander zu vergleichen.
Ein einmal ausgestellter Energieausweis hat eine Gültigkeit von zehn Jahren – dann muss das Gebäude vor Verkauf oder Vermietung erneut überprüft werden. Ich stehe Ihnen mit langjähriger Erfahrung und Sachkompetenz zur Seite und erstelle rechtssichere Energieausweise für privat und gewerblich genutzte Gebäude.
Verbrauchsorientierter und bedarfsorientierter Energieausweis
Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten:
- Verbrauchsorientierter Ausweis: Diese Variante ist kostengünstiger und man benötigt weniger Daten für einen gesetzlich zulässigen und juristisch sicheren Ausweis. Sie basiert auf den Energieverbrauchswerten der letzten drei Vorjahre. Der Verbrauchsausweis spiegelt den individuellen Energieverbrauch und das Heizverhalten der Bewohner wider und ist damit nicht unmittelbar auf den nächsten Bewohner übertragbar.
- Bedarfsorientierter Ausweis: Hierfür ist eine umfangreiche Datenerhebung erforderlich. Daher lässt er mehr Rückschlüsse auf sinnvolle Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs zu und das Ergebnis ist unabhängig vom bisherigen Heizverhalten der Bewohner.
Grundsätzlich haben Eigentümer die Wahl zwischen einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis. Lediglich bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Einheiten, die vor dem 01.11.1977 errichtet und nie modernisiert wurden, besteht diese Wahlfreiheit nicht – hier ist ausschließlich die Vorlage eines Bedarfsausweises zulässig.
Nehmen Sie Kontakt zu mir auf!
Haben Sie Fragen zum Thema Energieausweis oder möchten Sie einen Termin mit mir vereinbaren? Dann wenden Sie sich telefonisch, per E-Mail oder via Kontaktformular an mein Büro und ich helfe Ihnen rasch weiter! Auch dann, wenn es um weitere Leistungen wie die energetische Baubegleitung oder die Gebäudeenergieberatung geht.